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   LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14   

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https://dejure.org/2014,43027
LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14 (https://dejure.org/2014,43027)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.10.2014 - 10 Sa 816/14 (https://dejure.org/2014,43027)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 10 Sa 816/14 (https://dejure.org/2014,43027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 VTV-Bau, § 18 Abs. 4 VTV-Bau, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Nettoarbeitsentgelts im Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    Auszug aus LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14
    Im Arbeitsrecht findet § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV grundsätzlich keine Anwendung (vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09).

    Er meint, die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts ( Urt. 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 ) sei nicht einschlägig.

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die in § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV geregelte Fiktion einer Nettoentgeltvereinbarung ausschließlich der Berechnung der nachzufordernden Gesamtsozialversicherungsbeiträge diene und keine arbeitsrechtliche Bedeutung habe ( vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - NZA 2010, 881 ).

    Das Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sei vom steuerrechtlichen Arbeitslohn ( vgl. § 19 EStG ) zu unterscheiden ( vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - NZA 2010, 881 ).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14
    Eine § 14 Abs. 2 SGB IV entsprechende Regelung finde sich im Einkommenssteuerrecht nicht ( vgl. auch BGH 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - NJW 2009, 528 ).

    Der Norm kommt schließlich auch ein Sanktionscharakter ( so ausdrücklich BGH 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - Rn. 15, NJW 2009, 528 ) sowie eine Abschreckungsfunktion zu.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in der Entscheidung vom 2. Dezember 2008 ( BGH - 1 StR 416/08 - NJW 2009, 528 ) ausführlich begründet, weshalb § 14 SGB IV auch im Rahmen der Strafzumessung zur Geltung komme.

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14
    Diese Rechtsprechung wurde ausdrücklich noch einmal bestätigt ( vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/11 - Rn. 22. ff., NZA 2012, 145 ).

    Neben der drohenden Strafbarkeit ( § 266a StGB ) müsse der Arbeitgeber die Nachentrichtung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegenwärtigen, in der Regel ohne ( volle ) Rückgriffsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer, vgl. §§ 28e Abs. 1 Satz 1, 28g Satz 3 SGB IV ( vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/11 - Rn. 24, NZA 2012, 145 ).

    Die Konstellation in dem Fall des Fünften Senats von 2011 war mit dem hier vorliegenden Sachverhalt insoweit vergleichbar, als hier wie dort eine Zusammenarbeit mit einer Person gegeben war, die offiziell als freier Mitarbeiter - in dem hier vorliegenden Fall als Subunternehmer - gestaltet wurde, in Wirklichkeit aber ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorlag ( vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/11 - NZA 2012, 145 ).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14
    a) Streiten die Parteien über die Höhe der Beitragsschuld, so obliegt der Urlaubskasse auch dafür die Darlegungs- und Beweislast, dass ihr ein höherer Anspruch zusteht, als er sich aus der vom Arbeitgeber erteilten Beitragsmeldung ergibt ( vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 338 ).

    Es gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast ( vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 338 ).

    Die in § 287 ZPO geregelte Beweiserleichterung mindert die Darlegungslast der Partei für die Höhe des geltend gemachten Anspruchs ( vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 338 ).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14
    Ziel des Gesetzes war es, Schaden von der Volkswirtschaft, vor allem den öffentlichen Haushalten einschließlich derjenigen der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung fernzuhalten sowie Wettbewerbsverzerrungen zwischen legaler und illegaler Arbeit zu verhindern ( vgl. ausführlich BSG 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R - BeckRS 2012, 67100 ).

    Das Bundessozialgericht hat zudem betont, dass bei der "Hochrechnung" auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt die Gefahr bestünde, dass als Beitragsbemessungsgrundlage ein Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werde, das in überhaupt keinem angemessenen Verhältnis mehr zum wirtschaftlichen Wert der erbrachten Arbeitsleistung stünde ( vgl. BSG 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R - BeckRS 2012, 67100 ).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.10.2014 - 10 Sa 816/14
    dd) Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstandpunkt eingenommen hat, es müsse bei der Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV im Falle von "Schwarzarbeit" danach differenziert werden, ob ausgehend von Rechnungsbeträgen nach der 2/3-Methode eine Schätzung des Lohnanteils erfolgte ( vgl. BGH 10. November 2009 - 1 StR 283/09 - Rn. 14, NStZ 2010, 635 ) oder ob Personen wie Arbeitnehmer gearbeitet haben, dieses Verhältnis aber nicht offiziell als Arbeitsverhältnis sozial- und steuerrechtlich korrekt behandelt wurde und deshalb der tatsächlich zugeflossene "Lohn" Grundlage der Berechnung des Sozialkassenbeitrags ist, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

    Auf die Rechtsbeziehungen des Klägers findet das Gesetz keine unmittelbare Anwendung, dieser ist keine gesetzliche Versicherung, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 1038/13 -zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 806/14; Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 631/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 810/14; Hess. LAG Urteil vom 24. Oktober 2014 / 10 Sa 816/14 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 807/14).
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